Nach jedem unzureichend behandelten Wasserschaden kommt Schimmel – oft innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Doch wann ist die Sanierung tatsächlich vorgeschrieben? Welche Rolle spielen Gesundheit, Versicherung und Mietrecht? Wir bringen Klarheit auf Basis der gültigen Leitfäden des Umweltbundesamtes und des BBSR.
Drei Kategorien nach BBSR-Leitfaden
Der BBSR-Schimmelleitfaden klassifiziert Schimmelbefall in drei Kategorien – diese Einordnung ist auch in Mietstreitigkeiten und Versicherungsfragen relevant.
Kategorie 1: Kleiner Befall
Befall unter 20 cm² auf glatten, nicht-saugenden Oberflächen. Kann von Bewohnern mit Schutzausrüstung selbst entfernt werden, sofern die Ursache parallel behoben wird.
Kategorie 2: Mittlerer Befall
Befall zwischen 20 cm² und 0,5 m² oder Befall auf saugenden Oberflächen wie Tapete oder Putz. Sanierung durch fachkundige Personen empfohlen, dokumentierte Schutzmaßnahmen erforderlich.
Kategorie 3: Großer Befall
Befall größer als 0,5 m² oder versteckter Befall in Hohlräumen, hinter Möbeln, in Dämmung. Sanierung durch einen Fachbetrieb mit Abschottung, Unterdruckhaltung und Schlussmessung zwingend erforderlich.
Wenn Versicherung beteiligt ist
Folgt der Schimmel direkt aus einem versicherten Wasserschaden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Sanierung. Voraussetzung: Sie haben den Wasserschaden zeitnah gemeldet und die Trocknung durch einen Fachbetrieb dokumentieren lassen. Wer auf eigene Faust trocknet und später Schimmel entdeckt, hat es deutlich schwerer.
Im Mietverhältnis
Stellt ein Mieter Schimmel nach einem Wasserschaden fest, muss er den Vermieter schriftlich informieren (Mängelanzeige). Der Vermieter ist zur Sanierung verpflichtet, sofern die Ursache baulich war oder vom Vermieter zu verantworten ist. Mietminderung ist in der Regel möglich, abhängig von der Beeinträchtigung. Bei Streit hilft ein neutrales Gutachten.
Ablauf einer fachgerechten Schimmelsanierung
- Bestandsaufnahme und Probenahme (Material-, Luftkeim- oder Folienprobe).
- Erstellung eines Sanierungskonzepts gemäß BBSR-Leitfaden.
- Abschottung des Sanierungsbereichs mit Folien und Unterdruckhaltung.
- Schutzkleidung und FFP3-Atemschutz für alle Beteiligten.
- Rückbau befallener Materialien, Entsorgung in dichten Säcken.
- Reinigung und Desinfektion mit zertifizierten Mitteln.
- Restfeuchtemessung und ggf. weitere Trocknung.
- Wiederherstellung mit schimmelresistenten Materialien.
- Schlussmessung (Materialprobe oder Luftkeimprobe) und Freigabe.
Gefahr von Pseudosanierungen
Schimmel mit normaler Wandfarbe überstreichen, mit Anti-Schimmel-Sprays besprühen oder neue Tapete aufkleben – das sind keine Sanierungen, sondern Verschleierungen. Der Befall wächst weiter, die gesundheitliche Belastung bleibt, und Versicherer erkennen solche Arbeiten nicht an. Eine echte Sanierung beseitigt Ursache und Befall vollständig.
Wann eine Probenahme sinnvoll ist
Bei sichtbarem Befall braucht es keine Probe – die Sanierung ist klar. Bei muffigem Geruch ohne sichtbaren Befall, bei verstecktem Befall hinter Möbeln oder vor Anmietung einer Wohnung können Luftkeimmessungen, Materialproben oder Folienkontaktproben Klarheit bringen. Wir arbeiten mit zertifizierten Laboren in NRW zusammen.
Häufige Fragen
- Unter feucht-warmen Bedingungen beginnen Sporen nach 48–72 Stunden auszukeimen. Sichtbarer Befall meist innerhalb von 1–3 Wochen.
Seit über 15 Jahren im Einsatz für Wasserschäden, Leckortung und Schimmelsanierung in Dortmund und Umgebung. Zertifizierter Fachbetrieb nach WTA & BG-Bau.

