Ein Wasserschaden ist ärgerlich genug – aber die Frage, welche Versicherung welchen Teil übernimmt, sorgt häufig für zusätzlichen Stress. Wer falsch meldet oder falsche Ansprechpartner adressiert, riskiert Verzögerungen oder schlimmstenfalls die Ablehnung von Leistungen. Hier ist die klare Übersicht.
Die drei Versicherungen im Überblick
Wohngebäudeversicherung
Zahlt für Schäden am Gebäude selbst: Wände, Böden, Decken, fest verbaute Sanitärobjekte, Heizungsanlage, fest installierte Küche. Versicherungsnehmer ist der Eigentümer (bei Mietwohnungen also der Vermieter). Wichtigster Baustein: Leitungswasserschäden, oft auch Elementarschäden bei Starkregen oder Rückstau.
Hausratversicherung
Zahlt für alles, was "beweglich" in Ihrer Wohnung steht: Möbel, Elektronik, Kleidung, Geschirr, Teppiche, Bilder. Versicherungsnehmer sind Sie selbst – ob Mieter oder Eigentümer. Auch hier ist der Leitungswasserschaden Standard, Elementar oft als Zusatzbaustein.
Private Haftpflichtversicherung
Zahlt, wenn SIE den Schaden bei einem Dritten verursacht haben – etwa wenn Ihre vergessene Badewanne in die Wohnung darunter läuft. Sie greift für die Schäden des Nachbarn, nicht für Ihre eigenen.
Typische Fallbeispiele
Beispiel 1: Rohrbruch in der Wand
Eine Wasserleitung in der Wand bricht. Wände, Estrich und Parkett werden geschädigt, Ihre Couch und der Smart-TV sind nass. Lösung: Schäden am Gebäude (Wand, Estrich, Parkett) zahlt die Wohngebäudeversicherung. Couch und TV ersetzt Ihre Hausratversicherung. Die Reparatur des Rohres selbst ist ebenfalls Wohngebäude.
Beispiel 2: Defekte Waschmaschine flutet die Wohnung darunter
Lösung: Ihre eigenen beschädigten Möbel zahlt Ihre Hausratversicherung. Die Schäden am Boden und an der Decke des Nachbarn zahlt seine Wohngebäudeversicherung (bzw. die des Vermieters), die beschädigten Möbel des Nachbarn seine Hausratversicherung. Sie haften nur, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird – dann greift Ihre Haftpflicht.
Beispiel 3: Starkregen drückt Wasser durch den Keller
Diese sogenannten Elementarschäden sind nur abgedeckt, wenn Sie den Zusatzbaustein "Elementarschadenversicherung" gebucht haben – sowohl in Wohngebäude- als auch in Hausratversicherung. Ohne diesen Baustein bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Was die Versicherung bei einem Wasserschaden konkret übernimmt
- Leckortung und Schadensbegutachtung
- Bautrocknung inklusive Stromkosten
- Reparatur beschädigter Leitungen und Bauteile
- Wiederherstellung von Estrich, Putz, Tapeten, Bodenbelägen
- Ersatzunterbringung im Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist
- Reinigungs- und Aufräumkosten
Die häufigsten Fehler bei der Schadensmeldung
- Den Schaden zu spät melden. Die meisten Versicherer erwarten eine Meldung innerhalb von 3 Tagen.
- Mit Aufräumen beginnen, bevor der Schaden dokumentiert ist.
- Kostenvoranschläge einholen, ohne vorher mit der Versicherung Rücksprache zu halten.
- Reparaturen eigenmächtig durchführen, ohne Abstimmung mit der Versicherung.
- Trocknung mit Baumarktgeräten – ohne Messprotokoll wird oft nichts erstattet.
So unterstützt Luchs Sie im Versicherungsfall
Wir kennen die Anforderungen der Versicherer aus jahrelanger Praxis. Alle unsere Leckortungen, Trocknungen und Sanierungen werden prüffähig dokumentiert: Fotos, Messprotokolle, Bautagebücher. Auf Wunsch übernehmen wir die direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung, sodass Sie keine Vorkasse leisten müssen.
Häufige Fragen
- Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. überlaufende Badewanne wegen Verlassens der Wohnung) kann die Versicherung Leistungen kürzen. Viele moderne Tarife verzichten jedoch auf diese Kürzung – prüfen Sie Ihre Police.
Seit über 15 Jahren im Einsatz für Wasserschäden, Leckortung und Schimmelsanierung in Dortmund und Umgebung. Zertifizierter Fachbetrieb nach WTA & BG-Bau.

