Im Schadensfall stellen sich zwei Fragen am Telefon mit dem Versicherer immer wieder: Was zählt eigentlich zum Hausrat – und was zur Bausubstanz? Und welche Versicherung zahlt jetzt? Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung – verbindlich sind immer die Bedingungen Ihrer Verträge.
Die einfache Faustregel
Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört zur Wohngebäudeversicherung. Alles, was Sie beim Auszug mitnehmen würden, zählt zum Hausrat. Klingt einfach – ist es im Detail aber nicht immer.
Was die Wohngebäudeversicherung zahlt
- Wände, Decken, Böden, Estrich, Putz, Tapeten als feste Beläge.
- Fest verbaute Sanitärobjekte: Wanne, WC, Waschbecken, Dusche.
- Fest installierte Einbauküchen (in vielen Tarifen optional).
- Heizungsanlage, Heizkörper, fest verlegte Rohre.
- Türen, Fenster, fest verlegte Bodenbeläge (Parkett, Fliesen).
- Außenanlagen: Garage, Carport, Markisen am Haus.
Was die Hausratversicherung zahlt
- Möbel (Couch, Bett, Schrank, Esstisch).
- Elektronik (Fernseher, Computer, Spielekonsole).
- Kleidung, Bücher, Geschirr, Dekorationen.
- Teppiche (lose verlegt – fest verlegte zählen zum Gebäude).
- Wertgegenstände bis vereinbarter Sublimit (Schmuck, Bargeld).
- Lebensmittel, persönliche Erinnerungsstücke.
Fiktives Beispiel: Wasserschaden im Wohnzimmer
Angenommen, ein Schlauchriss an der Spülmaschine flutet Küche und Wohnzimmer. Die folgende Aufteilung ist ein vereinfachtes Beispiel ohne Beträge – wer welchen Teil trägt, hängt von Ursache und Vertrag ab:
- Estrich, Parkett, Wandputz, Türzargen: Bereich der Wohngebäudeversicherung.
- Couch, Wohnzimmerschrank, Fernseher, loser Teppich, Bücher: Bereich der Hausratversicherung.
- Reparatur der Spülmaschine: Hausratversicherung (Gerät) oder Garantie.
- Trocknungs- und Sanierungskosten: üblicherweise Bereich der Wohngebäudeversicherung.
Was passiert, wenn nur eine Versicherung besteht?
Eigentümer ohne Wohngebäudeversicherung tragen die Gebäudeschäden selbst – ein finanzielles Risiko in fünfstelliger Höhe. Mieter ohne Hausratversicherung müssen den Verlust ihrer Möbel und Elektronik selbst stemmen. Beide Versicherungen sind daher in den meisten Fällen sinnvoll – Umfang und Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif.
Unterversicherung vermeiden
Bei der Hausratversicherung wird die Versicherungssumme oft pauschal pro Quadratmeter Wohnfläche kalkuliert (650–750 €/m² ist üblich). Wer hier zu knapp kalkuliert, wird im Schadensfall anteilig gekürzt. Faustregel: Listen Sie Ihre wertvollsten Gegenstände auf und prüfen Sie die Police mindestens alle zwei Jahre.
So melden Sie den Schaden korrekt
- Beide Versicherungen direkt informieren – Wohngebäude über Vermieter/Hausverwaltung, Hausrat selbst.
- Schadensbild von beiden Sphären getrennt dokumentieren: Wand-/Bodenfotos einerseits, Inventarfotos andererseits.
- Inventarliste mit Anschaffungspreisen und Kaufbelegen erstellen.
- Eine Schadensnummer pro Versicherung notieren.
- Rechnungen sauber trennen: Trocknung an Wohngebäude, Möbelersatz an Hausrat.
Häufige Fragen
- Die meisten modernen Tarife rechnen die Einbauküche zum Hausrat. In einigen Wohngebäudeversicherungen kann sie mitversichert werden. Police prüfen!
Quellen
Dieser Beitrag stützt sich auf öffentlich zugängliche Informationen der folgenden Stellen. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Versicherungs- oder Gesundheitsberatung.
- Hausratversicherung – auf den Wert der Einrichtung kommt es an — Verbraucherzentrale
- Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer — Verbraucherzentrale
Fachbeiträge unseres Teams zu Wasserschaden, Leckortung, Bautrocknung und Schimmelsanierung in Dortmund und Umgebung.
