Versicherungsunterlagen auf Tisch mit Schadensbild Wohnzimmer – Wasserschaden Versicherung in Dortmund
Versicherung

Hausrat- vs. Gebäudeversicherung bei Wasserschaden: Wer zahlt was?

Eigentum oder Inventar, fest verbaut oder beweglich – die Abgrenzung der beiden wichtigsten Versicherungen entscheidet, wer Ihren Schaden trägt.

AKVon Ahmet KutluAktualisiert am 06. Juni 20266 Min. Lesezeit

Im Schadensfall stellen sich zwei Fragen am Telefon mit dem Versicherer immer wieder: Was zählt eigentlich zum Hausrat – und was zur Bausubstanz? Und welche Versicherung zahlt jetzt? Wir bringen die nüchterne Antwort, weil hier vier- bis fünfstellige Summen davon abhängen.

Die einfache Faustregel

Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört zur Wohngebäudeversicherung. Alles, was Sie beim Auszug mitnehmen würden, zählt zum Hausrat. Klingt einfach – ist es im Detail aber nicht immer.

Was die Wohngebäudeversicherung zahlt

  • Wände, Decken, Böden, Estrich, Putz, Tapeten als feste Beläge.
  • Fest verbaute Sanitärobjekte: Wanne, WC, Waschbecken, Dusche.
  • Fest installierte Einbauküchen (in vielen Tarifen optional).
  • Heizungsanlage, Heizkörper, fest verlegte Rohre.
  • Türen, Fenster, fest verlegte Bodenbeläge (Parkett, Fliesen).
  • Außenanlagen: Garage, Carport, Markisen am Haus.

Was die Hausratversicherung zahlt

  • Möbel (Couch, Bett, Schrank, Esstisch).
  • Elektronik (Fernseher, Computer, Spielekonsole).
  • Kleidung, Bücher, Geschirr, Dekorationen.
  • Teppiche (lose verlegt – fest verlegte zählen zum Gebäude).
  • Wertgegenstände bis vereinbarter Sublimit (Schmuck, Bargeld).
  • Lebensmittel, persönliche Erinnerungsstücke.

Beispielrechnung: Wasserschaden im Wohnzimmer

Ein Schlauchriss an der Spülmaschine in der angrenzenden Küche flutet Küche und Wohnzimmer. Schaden:

  • Estrich, Parkett, Wandputz, Türzargen: Wohngebäudeversicherung übernimmt – geschätzt 6.500 Euro.
  • Couch, Wohnzimmerschrank, Fernseher, Teppich, Bücher: Hausratversicherung übernimmt – geschätzt 4.200 Euro.
  • Reparatur der Spülmaschine: Hausratversicherung (Gerät) oder Garantie.
  • Trocknungs- und Sanierungskosten: in der Regel Wohngebäudeversicherung.

Was passiert, wenn nur eine Versicherung besteht?

Eigentümer ohne Wohngebäudeversicherung tragen die Gebäudeschäden selbst – ein finanzielles Risiko in fünfstelliger Höhe. Mieter ohne Hausratversicherung müssen den Verlust ihrer Möbel und Elektronik selbst stemmen. Wir empfehlen: Beide Versicherungen sind in fast jeder Lebenslage Pflicht.

Unterversicherung vermeiden

Bei der Hausratversicherung wird die Versicherungssumme oft pauschal pro Quadratmeter Wohnfläche kalkuliert (650–750 €/m² ist üblich). Wer hier zu knapp kalkuliert, wird im Schadensfall anteilig gekürzt. Faustregel: Listen Sie Ihre wertvollsten Gegenstände auf und prüfen Sie die Police mindestens alle zwei Jahre.

So melden Sie den Schaden korrekt

  1. Beide Versicherungen direkt informieren – Wohngebäude über Vermieter/Hausverwaltung, Hausrat selbst.
  2. Schadensbild von beiden Sphären getrennt dokumentieren: Wand-/Bodenfotos einerseits, Inventarfotos andererseits.
  3. Inventarliste mit Anschaffungspreisen und Kaufbelegen erstellen.
  4. Eine Schadensnummer pro Versicherung notieren.
  5. Rechnungen sauber trennen: Trocknung an Wohngebäude, Möbelersatz an Hausrat.

Häufige Fragen

  • Die meisten modernen Tarife rechnen die Einbauküche zum Hausrat. In einigen Wohngebäudeversicherungen kann sie mitversichert werden. Police prüfen!
AK
Über den Autor
Ahmet Kutlu
Geschäftsführer Luchs Schadensanierung

Seit über 15 Jahren im Einsatz für Wasserschäden, Leckortung und Schimmelsanierung in Dortmund und Umgebung. Zertifizierter Fachbetrieb nach WTA & BG-Bau.

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