Versicherungsunterlagen auf Tisch mit Schadensbild Wohnzimmer – Wasserschaden Versicherung in Dortmund
Versicherung

Hausrat- vs. Gebäudeversicherung bei Wasserschaden: Wer zahlt was?

Eigentum oder Inventar, fest verbaut oder beweglich – die Abgrenzung der beiden wichtigsten Versicherungen entscheidet, wer Ihren Schaden trägt.

LSVon der Redaktion Luchs SchadensanierungAktualisiert am 06. Juni 20266 Min. Lesezeit

Im Schadensfall stellen sich zwei Fragen am Telefon mit dem Versicherer immer wieder: Was zählt eigentlich zum Hausrat – und was zur Bausubstanz? Und welche Versicherung zahlt jetzt? Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung – verbindlich sind immer die Bedingungen Ihrer Verträge.

Die einfache Faustregel

Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört zur Wohngebäudeversicherung. Alles, was Sie beim Auszug mitnehmen würden, zählt zum Hausrat. Klingt einfach – ist es im Detail aber nicht immer.

Was die Wohngebäudeversicherung zahlt

  • Wände, Decken, Böden, Estrich, Putz, Tapeten als feste Beläge.
  • Fest verbaute Sanitärobjekte: Wanne, WC, Waschbecken, Dusche.
  • Fest installierte Einbauküchen (in vielen Tarifen optional).
  • Heizungsanlage, Heizkörper, fest verlegte Rohre.
  • Türen, Fenster, fest verlegte Bodenbeläge (Parkett, Fliesen).
  • Außenanlagen: Garage, Carport, Markisen am Haus.

Was die Hausratversicherung zahlt

  • Möbel (Couch, Bett, Schrank, Esstisch).
  • Elektronik (Fernseher, Computer, Spielekonsole).
  • Kleidung, Bücher, Geschirr, Dekorationen.
  • Teppiche (lose verlegt – fest verlegte zählen zum Gebäude).
  • Wertgegenstände bis vereinbarter Sublimit (Schmuck, Bargeld).
  • Lebensmittel, persönliche Erinnerungsstücke.

Fiktives Beispiel: Wasserschaden im Wohnzimmer

Angenommen, ein Schlauchriss an der Spülmaschine flutet Küche und Wohnzimmer. Die folgende Aufteilung ist ein vereinfachtes Beispiel ohne Beträge – wer welchen Teil trägt, hängt von Ursache und Vertrag ab:

  • Estrich, Parkett, Wandputz, Türzargen: Bereich der Wohngebäudeversicherung.
  • Couch, Wohnzimmerschrank, Fernseher, loser Teppich, Bücher: Bereich der Hausratversicherung.
  • Reparatur der Spülmaschine: Hausratversicherung (Gerät) oder Garantie.
  • Trocknungs- und Sanierungskosten: üblicherweise Bereich der Wohngebäudeversicherung.

Was passiert, wenn nur eine Versicherung besteht?

Eigentümer ohne Wohngebäudeversicherung tragen die Gebäudeschäden selbst – ein finanzielles Risiko in fünfstelliger Höhe. Mieter ohne Hausratversicherung müssen den Verlust ihrer Möbel und Elektronik selbst stemmen. Beide Versicherungen sind daher in den meisten Fällen sinnvoll – Umfang und Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif.

Unterversicherung vermeiden

Bei der Hausratversicherung wird die Versicherungssumme oft pauschal pro Quadratmeter Wohnfläche kalkuliert (650–750 €/m² ist üblich). Wer hier zu knapp kalkuliert, wird im Schadensfall anteilig gekürzt. Faustregel: Listen Sie Ihre wertvollsten Gegenstände auf und prüfen Sie die Police mindestens alle zwei Jahre.

So melden Sie den Schaden korrekt

  1. Beide Versicherungen direkt informieren – Wohngebäude über Vermieter/Hausverwaltung, Hausrat selbst.
  2. Schadensbild von beiden Sphären getrennt dokumentieren: Wand-/Bodenfotos einerseits, Inventarfotos andererseits.
  3. Inventarliste mit Anschaffungspreisen und Kaufbelegen erstellen.
  4. Eine Schadensnummer pro Versicherung notieren.
  5. Rechnungen sauber trennen: Trocknung an Wohngebäude, Möbelersatz an Hausrat.

Häufige Fragen

  • Die meisten modernen Tarife rechnen die Einbauküche zum Hausrat. In einigen Wohngebäudeversicherungen kann sie mitversichert werden. Police prüfen!

Quellen

Dieser Beitrag stützt sich auf öffentlich zugängliche Informationen der folgenden Stellen. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Versicherungs- oder Gesundheitsberatung.

LS
Über die Redaktion
Redaktion Luchs Schadensanierung
Luchs Schadensanierung GmbH

Fachbeiträge unseres Teams zu Wasserschaden, Leckortung, Bautrocknung und Schimmelsanierung in Dortmund und Umgebung.

Persönliche Beratung

Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort in Dortmund.

Zurück zum Ratgeber

Schreiben Sie uns

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden. Im Notfall bitte anrufen.

Notruf: +49 174 3326701